Urban's H(e)aven
Vom Main zum Moin

AGB Urbans-H(e)aven

Allgemeine Geschäfts.-, Miet- und Zahlungsbedingungen

für das Ferienhaus „Urbans-H(e)aven“ Am Kutterhafen 27 in

26969 Fedderwardersiel. https://Urbans-heaven.de

I. Allgemeine Vertragsbestimmungen

(1) Das Angebot ist freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale des Mietobjektes in Prospekten

und Webseiten bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich zugesichert sind.

(2) Buchungsanfragen sind für beide Vertragsparteien unverbindlich.

(3) Die Anmeldung des Mieters hat schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erfolgen. An dieses Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ist der Mieter für die Dauer von 7 Tagen ab Eingang beim Vermieter gebunden.

Der Vertrag kommt endgültig erst durch die schriftliche oder per E-Mail übersandte Bestätigung des Vermieters zustande. Weicht die Buchungsbestätigung von der Anmeldung des Mieters ab, so liegt in der

Buchungsbestätigung ein neues Vertragsangebot des Vermieters, an das dieser 7 Tage gebunden ist. Der Mieter kann dieses Angebot durch von ihm unterschriebene Rücksendung des Buchungsformulars schriftlich oder per E-Mail innerhalb dieser Frist annehmen.

Bei kurzfristigen Buchungen (unter 7 Tagen vor Anreisetag) erfolgt der Vertragsabschluss durch entsprechende übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien in Schriftform oder per E-Mail.

(4) Mündliche Auskünfte oder Reservierungen sind für beide Seiten unverbindlich.

(5) Der Meldeschein zur Abführung der Gästekarte ist innerhalb von 7 Tagen ausgefüllt an den Vermieter zu senden.

II. Preise, Zahlungen und Fälligkeit

(1) Es gelten die Mietpreise in unserer Preisliste. Bei den Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise.

(2) Die Endreinigung ist verbindlich.

(3) Mit dem Mietpreis wird eine Kaution von 200 € fällig.

Die Kaution ist mit dem Mietpreis zu überweisen.

(4) Die Gästegebühr(Kurtaxe) ist mit dem Mietpreis zuzahlen. Die aktuelle Kursatzung finden Sie unter https://www.butjadingen.de/service-infos/allgemeine-informationen/gaestebeitrag

(5) Der Mieter hat die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises binnen 7 Banktagen nach Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen.

Die Restzahlung hat der Mieter spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu zahlen.

(6) Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich an den Vermieter zu zahlen. Die Versendung des Codes für den Schlüsseltresor erfolgt nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang.

III. Leistungen des Vermieters

(1) Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein:

- Überlassung des Mietobjektes zur Nutzung während der Mietdauer

- Übernahme der Nebenkosten (Wasser, Heizung, Strom, WLAN)

-Sonderleistungen (z. B. Bettwäsche, Strom E-Auto) können in Absprache gebucht werden.

IV. Belegung des Ferienhauses, Untervermietung

(1) Die Belegung des Hauses, Schuppen und Garten ist nur mit der Anzahl der Personen gestattet, die im Vertrag festgelegt wurden. Unbenommen ist dabei der kurzzeitige Besuch (ohne Übernachtung) von Gästen des Mieters.

(2) Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Ferienhauses ist nicht gestattet.

(3) Der Mieter ist, sofern nicht vom Vermieter schriftlich oder per E-Mail zugesichert, während der Mietdauer berechtigt zwei motorbetriebene Fahrzeuge (Kraftfahrzeug oder Motorrad) auf den Parkplätzen des Ferienhauses abzustellen. Jegliche weitere Nutzung des Ferienparkgeländes durch den Mieter oder Gästen des Mieters mit motorbetriebenen Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Motorrad) ist untersagt.

Das Abstellen motorbetriebene Fahrzeuge (Kraftfahrzeug oder Motorrad) außerhalb der dem Mieter zugewiesenen Parkfläche (z.B. Wege, Grünflächen) ist generell untersagt. Ebenso ist es generell untersagt, Lastkraftwagen, Anhänger und Wohnmobil, Wohnwagen auf das Ferienparkgelände zu verbringen.

Der Mieter steht dafür ein, dass seine Gäste diese Bestimmungen einhalten.

V. Ankunft und Abreise, Schlüssel und Schlüsselhaftung

(1) Das Mietobjekt ist am Tag des Mietbeginns ab 16:00 Uhr + 24h zu übernehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch Codeübersendung (per E-Mail, Messenger Dienst z.B. WhatsApp) für den rechts an der Eingangstür befindlichen Schlüsseltresor. Der Code ist innerhalb von 24h am Anreisetag nach der vereinbarten Anreisezeit zu verwenden. Sollte es wider Erwarten zu Verzögerungen oder Problemen kommen, muss sich der Mieter umgehend beim Vermieter melden.

(3) Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjektes und der vom Vermieter und Mieter übergebenen Schlüssel erfolgt am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.

Die Rückgabe zu einer anderen Uhrzeit bedarf der Vereinbarung der Vertragsparteien.

Der Mieter hat bei Übergabe das Haus aufgeräumt zu hinterlassen entsprechend der ausgelegten Checkliste.

Andernfalls wird ein erhöhter Reinigungsaufwand von der Kaution einbehalten.

(4) Den Mieter trifft die nebenvertragliche Obhutspflicht für die ihm von Vermieter ausgehändigten Schlüssel des Mietobjektes. Er hat die Schlüssel während der Dauer des Mietvertrages sorgsam aufzubewahren und darauf Acht zu geben, dass er nicht in Verlust gerät. Für den Fall des Verlustes hat der Mieter die Kosten des Austausches der gesamten Schließzylinder-Anlage des Ferienhauses und der Schlüssel zu tragen. Bei Verlust eines Schlüssels wird die Kaution in

voller Höhe einbehalten. Eine genaue Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgt nach Rechnungsstellung des Schlüsseldienstes.

VI. Sorgfaltspflichten des Mieters

(1) Dem Mieter steht das Recht zu, dass das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände und die mitvermietete Außenfläche einschließlich der ihm zugewiesenen Stellplätze allein zu nutzen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar mit großer Sorgfalt zu behandeln. Es ist ausdrücklich untersagt Inventar (z.B. Betten, Schränke, Sofa) umzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, einen

während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden an der Mietsache zu ersetzen.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Vorgabe der Gemeinde Butjadingen hinsichtlich der Mülltrennung zu beachten und einzuhalten.

Der Abfuhrkalender kann unter https://www.gib-entsorgung.de/index.php/abfuhrkalender-358.html

Online eigesehen werden.

(4) Das Rauchen innerhalb des vermieteten Ferienhauses oder in der Sauna ist untersagt. Bei Nichteinhaltung werden anfallende Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt. Das Rauchen auf der Terrasse ist bei geschlossener Terrassentür und bei Benutzung der vorhandenen Aschenbecher gestattet.

(5) Hunde sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters mitzuführen. Beschädigungen durch die Tiere sind rechtzeitig dem Vermieter und der Tierhalterhaftpflicht des Mieters anzuzeigen

(6) Die Hausordnung und die darin geregelten ortsüblichen Ruhezeiten sind vom Mieter einzuhalten.

(7) Die anliegende Hausordnung wird mit Bezahlung der obenstehenden Rechnung akzeptiert.

VII. Rücktritt vom Vertrag

(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich nach der Höhe des vereinbarten Mietzinses unter Abzug des Wertes

für ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Vermietung des Mietobjektes ermittelt.

(2) Zwischen den Parteien wird eine Pauschalisierung dieses Entschädigungsanspruchs gem. Ziff. (1) wie folgt

vereinbart:

Der Mieter kann den Mietvertrag bis zu 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn schriftlich kündigen.

Die geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Vom 60. bis zum 31. Tag vor Mietbeginn wird der halbe Mietpreis und vom 30. bis zum Beginn der Mietzeit wird der gesamte Mietpreis fällig. Sollte das Vermietungsobjekt anderweitig vermietet werden können, wird nur die geleistete Anzahlung einbehalten.

Dem Vermieter steht das Wahlrecht zu, die Entschädigung entweder in pauschalisierten Höhe oder aufgrund konkreter Berechnung seines Schadens zu verlangen.

Macht der Vermieter Anspruch auf die Schadens Pauschalisierung geltend, ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der geltend gemachten Pauschale entstanden ist.

(3) Der Vermieter rät dem Mieter, zusammen mit der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung über den Vertragswert abzuschließen.

VIII. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Vertragsdurchführung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Insoweit gilt § 651 j BGB entsprechend.

IX. Haftung

(1) Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter herbeigeführt wird.

(2) Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte wider Erwarten Grund zur

Beanstandung bestehen, ist der Mieter verpflichtet, diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Objektverwalter

mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.

Stand : 12.01.2022 Gerichtsstand : Frankfurt

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